Trotz unzähligen Diätempfehlungen bleibt Übergewicht für viele ein hartnäckiges Problem. Es gibt Möglichkeiten, abzunehmen, ohne hungern zu müssen. Dazu zählen der Lebensstil und eine gezielte Auswahl an Nahrungsmitteln. Bewegung und Mikronährstoffe dürfen nicht fehlen, um den Fettstoffwechsel zu beschleunigen.
Was zur Beratung gehört
- Abklärung der Ursachen: Stoffwechsel, Hormone und Medikamente können das Gewicht beeinflussen.
- Ernährung: eine Auswahl an Nahrungsmitteln, die satt macht und zu Ihnen passt.
- Bewegung: so viel, wie Ihr Alltag und Ihre Gesundheit zulassen.
- Mikronährstoffe: im Blut gemessen und gezielt ergänzt.
GLP-1-Präparate
GLP-1-Präparate werden gespritzt. Sie dämpfen den Appetit und verlängern das Sättigungsgefühl. Sie sind verschreibungspflichtig und ersetzen die Umstellung von Ernährung und Bewegung nicht, sie ergänzen sie.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten eines GLP-1-Präparats zur Gewichtsreduktion nur unter bestimmten Bedingungen. Die wichtigsten:
- Ein BMI ab 35, oder ein BMI ab 28 zusammen mit einer gewichtsbedingten Begleiterkrankung: Prädiabetes oder Diabetes Typ 2, Bluthochdruck oder erhöhte Blutfette.
- Die Behandlung ergänzt eine Ernährungsumstellung mit 500 Kilokalorien weniger pro Tag, eine Ernährungsberatung und mehr Bewegung, die belegt werden muss.
- Es wurde keine magenverkleinernde Operation durchgeführt, und es ist keine geplant.
- Die Krankenkasse sagt die Kosten zu, bevor die Behandlung beginnt.
- Nach vier Monaten und nach zehn Monaten muss das Gewicht um einen festgelegten Anteil gesunken sein, sonst endet die Kostenübernahme.
- Die Kosten werden höchstens drei Jahre lang übernommen.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellen wir für Sie das Gesuch um Kostengutsprache bei Ihrer Krankenkasse.
Ob Sie dafür in Frage kommen, zeigt Ihnen der Selbsttest.