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Die Krankenkasse übernimmt...

Grundsätzliche Regelung der Kostenübernahme

Die Seegarten Klinik ist am Tarmed Tarif angeschlossen. Somit werden die schulmedizinische Leistungen und Konsultationen von allen unseren Ärztinnen und Ärzten abzüglich der Franchise und Selbstbehalt übernommen. Alle andere "nicht-konventionelle" Massnahmen müssen als Selbstzahlerleistung abgerechnet werden. Ebenso sehr aufwendige und lange Besprechungen, ist die Tarmed Zeit limitiert.

Notwendige Laboranalysen werden gemeinsam diskutiert und für Sie transparent ausgedruckt. Die Nichtpflichtleistungen werden als solche "NPL" markiert. Oben auf der Seite finden Sie auch eine Zusammenfassung. Unsere Software ist zudem die einzige welche auch die kassenpflichtige Laborleistungen für Sie kalkuliert, was besonders wichtig ist bei bspw. einer hohen Franchise.

Diese Aufstellung erlaubt Ihnen, auf Wunsch Ihre Versicherung konkret über die Kostenübernahmen anzufragen.

Die Krankenkassen ändern ständig ihre Policen.

So fallen Methoden, die wissenschaftlich fundiert sind, auf einmal dem Rotstift zum Opfer, andere unbekannte, fragwürdige und laienhafte Verfahren bleiben oder werden gar neu aufgenommen. Manchmal wird die Übernahme mit Scheinargumenten abgelehnt, wie: "Ihre Therapeutin ist nicht EMR registriert" (Die EMR ist die Kontrollinstanz für selbständig tätige TherapeutInnen ohne ärztliche Aufsicht) oder "Die Behandlung würden wir dann übernehmen, wenn sie vom Arzt durchgeführt würde, nicht aber von der Therapeutin." Im letzten Fall wissen die Versicherungen dabei sehr wohl, dass diese Option in einer gut frequentierten Praxis nicht realisierbar ist. Der Trend ist somit eindeutig: Gefragte und nützliche Methoden sollen den weniger gefragten, weniger effizienten und vor allem den billigen weichen. Wegen der geringeren Nachfrage werden die Zusatzversicherungen gewinnbringender für die Krankenkassen.

Briefvorschlag für Patienten an die Krankenkasse bei Kostenverweigerung trotz Zusatzversicherung

Betrifft Leistungsabrechung ...

Sehr geehrte...

Mit der Ablehnung der Leistungen der Seegarten Klinik bin ich nicht einverstanden.

Es ist mit der grundgesetzlich garantierten allgemeinen Handlungsfreiheit, dem Sozialstaatsprinzip und dem Grundrecht auf Leben nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen chronischen Erkrankung eine allgemeine anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zu Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschliessen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Darf ich Sie deshalb bitten, die Abrechnung noch durch Ihren vertrauensärztlichen Dienst überprüfen zu lassen.

Gerne stehen Ihnen die Ärzte der Seegarten Klinik für weitere Informationen zur Verfügung. Für eine wohlwollende erneute Beurteilung, insbesondere auch deshalb, weil mir die Behandlung geholfen hat, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruss

Nun zu den Fragen und Antworten...

Werden die Leistungen durch meine Zusatzversicherung übernommen?

Antwort der Versicherung
Ja, wenn er Arzt ist.

  • Kommentar
    Achtung, es kann sich hier um eine Verwechslung mit den Grundleistungen handeln.

Nein, weil er Arzt ist. Wäre er Heilpraktiker würden wir die Leistungen übernehmen. Normale Ärzte benützen diese Methoden nicht...

  • Kommentar
    Die Strafe der Überqualifikation...

Nein, er ist nicht beim EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) registriert.

  • Kommentar
    Hier wird der Arzt mit dem Heilpraktiker verwechselt. Das EMR ist eine sinnvolle Qualitätskontrolle der Heilpraktiker (Verwirrend, weil auch als Natur-"ärzte" bezeichnet.). Aerzte haben dagegen ihre eigenes Qualitätsmanagement. Die Aufsicht hat die FMH und die komplementär tätigen Aerzteorganisationen, die unter dem Dach der UNION vereint sind. Gewisse Krankenversicherungen verbreiten auch die Meldung, dass die EMR Registrierung für Aerzte eingeführt werde. Dies trifft nicht zu. Wegen dem Obgesagten ist dies weder nötig noch sinnvoll.

Ja, Homöopathie wird übernommen.

  • Kommentar
    Achtung, hier könnte es sich um eine Verwechslung handeln. Homöopathie wird häufig als Synonym für die Komplementärmedizin verstanden, dabei ist sie nur ein kleiner Teil davon. Erst, wenn die Rechnung eingeschickt wird, realisiert man den Fehler, und die Leistungen werden nicht übernommen.

Nein, wir übernehmen keine Pflicht-Leistungen, da wir Ihren Arzt, Dr. med. John van Limburg Stirum nicht auf unserer Liste der anerkannten Ärzte finden.

  • Kommentar
    Wir sind auf der Liste der anerkannten Ärzte.

Obwohl ich zusatzversichert bin, werden keine oder nur ein kleiner Teil der Kosten rückvergütet.

  • Kommentar
    Häufig bieten die Kassen unterschliedliche Zusatzversicherungen an. Hier können beispielsweise verschiedene Klassen bspw. I - III abgeschlossen werden, die unterschiedlich grosszügig Leistungen rückvergüten. In welcher Klasse sind Sie? Zudem sind die Kassen frei, in der Zusatzversicherung Leistungen anzuerkennen oder zu streichen. Man ist dann auf das Good Will der Kasse angewiesen.

Sie wollen wissen ob die Kasse eine Behandlung rückvergüten wird. Als Antwort von der Krankenkasse erhalten Sie die Aufforderung, der Arzt soll die Leistungen begründen und dem Vertrauensarzt Ihrer Versicherung einen "detaillierten" Bericht senden.

  • Kommentar
    Der korrekte Vorgang wäre genau umgekehrt, nämlich eine schriftliche Anfrage der Versicherung bzw des vertrauensärztlichen Dienstes an den rechnungsstellenden Arzt. Dies können Sie als Versicherte ausdrücklich verlangen. Damit kann der behandelnde Arzt konkret auf die Fragen eingehen und keine weitere, evtl. auch nicht benötigte vertrauliche Informationen preisgeben. Diese dürfen auch nicht an irgendeine Sekretärin der KK gelangen, da damit die ärztliche Schweigepflicht verletzt würde!
  • ZUDEM
    Einige der Behandlungsmethoden der Seegarten Klinik sind vielen Vertrauensärzten unbekannt. Damit wird eine entsprechende Argumentation in der Regel nicht erwirken können, die Leistungen zu einer Anerkennung zu verhelfen. In solchen Situationen werden wir von einer entsprechenden Berichtserstattung abraten, da der Aufwand auch wiederum in Rechnung gestellt werden muss und schlussendlich doch nichts bringt.

Die Krankenkasse meldet, Leistungen aus der Zusatzversicherung werden nicht übernommen, da der Arzt nicht "anerkannt" wird.

Die Zusatzversicherung wurde vorwiegend ins Leben gerufen, um die Leistungen von Heilpraktikern bzw. nichtärztliche Institutionen abzudecken. Für die Anerkennung müssen diese vielfach bei der EMR angemeldet sein. Aerzte hingegen müssen sich der Gesundheitsdirektion gegenüber verantworten und gehören (eigentlich verständlicherweise) nicht in die EMR. Aus diesem Grunde fallen Aerzte, die Leistungen ausserhalb des KVGs erbringen, in eine Regulations-Lücke, was von vielen Krankenversicherer nicht verstanden wird.

Für Eigenbluttherapie ist der Arzt nicht qualifiziert. Man müsse einen Therapeuten aufsuchen.

Klassischer Beispiel von Kassen-Ignoranz. Nur Ärzte können Blutbehandlungen anbieten. Aber da nicht "schulmedizinisch" glauben die KK, dass dafür ein "qualifizierter Therapeut, bzw. ein Nicht-Arzt" aufgesucht werden muss, im Glauben, dass Ärzte nur Schulmedizin fachkundig anbieten.

Ärzte, welche qualifiziert Eigenblutbehandlungen praktizieren werden ausgebildet und zertifiziert von einer Ärztegesellschaft (SAGOS). Dies trifft auf die Seegarten Klinik zu.

Der behandelnde Arzt soll die Krankenkasse anrufen und Ihnen "Beine machen".

Eine telefonische Kontaktaufnahme des behandelnden mit dem Vertrauensarzt macht keinen Sinn, da letzterer ohne Anfrage nicht vororientiert wurde, damit den Patienten gar nicht kennt und gar nichts erwartet, dazu also auch keine Stellung nehmen kann und schlussendlich ohnehin nur die Interessen der Krankenversicherung vertritt.

Weitere Meldungen der Krankenversicherungen...

Die komplementärmedizinischen Leistungen werden nicht übernommen, weil sie nicht mit Taxpunkten abgerechnet wurden. Manchmal werden wir von den Krankenkassen sogar aufgefordert, die Rechnungen nach Tarmed umzuschreiben oder die Leistungen mit den entsprechenden Taxpunkten zu versehen.Unter anderem wird auch von den Krankenkassen mit der Begründung des Tarifschutzes argumentiert, welche dem Arzt verbiete anders bzw. privat abzurechnen.

  • Kommentar
    Die Extra-Leistungen, die mit Taxpunkten abgerechnet werden dürfen, werden entsprechend korrekt aufgeführt. Dies betrifft leider nur noch die Akupunktur. Andere Leistungen (Labor und Therapie), weil von der Schulmedizin unbekannt und nicht anerkannt, besitzen keine Taxpunkte. Somit sind wir gar nicht in der Lage, auf diese Weise abzurechnen. Und sog. (entfernte) Analogiepositionen einzusetzen, verstösst eindeutig gegen das Gesetz. Könnte man einfach mittels Analogiepositionen TARMED abrechnen würde das die Zusatzversicherung überflüssig werden lassen, weil sie gerade für solche Leistungen ja abgeschlossen wird.

 

Meldung einer Krankenkasse an Patient: Die Behandlung "Systemische Hyperthermie" stellt eine Pflichtleistung dar, wenn die Rechnung nach Vertrag und Tarif (Tarmed) gestellt ist.

Korrekt: Diese Therapie darf nur von Radio-Onkologen im Rahmen von Strahlenbehandlungen nach Tarmed fakturiert werden. Die Versicherung hat es offenbar versäumt, unser Fachgebiet mit einzubeziehen. Würden wir somit nach der Empfehlung der Krankenkasse abrechnen würden wir gegen das Gesetz verstossen. (Meldung der Santèsuisse)

 

Wenn der Arzt diese Leistungen einsetzt, soll er sich auch darum bemühen, dass sie von den Krankenkassen anerkannt werden.

  • Kommentar
    Mit den heutigen gesetzlichen Anforderungen (KVG) und der grossen Anzahl verschiedener komplementärmedizinischen Zusatzleistungen ist es für einen "Einzelkämpfer" faktisch unmöglich (zeitliche, personelle wie auch finanzielle Voraussetzungen) dies durch alle notwendigen administrativen Etagen durchzubringen.

Die Methoden werden nicht von der Versicherung "anerkannt" und deshalb nicht übernommen.

  • Kommentar
    Jede Versicherung lehnt sich an unterschiedlichen Kriterien für die Uebernahme von Leistungen. Die "Anerkennung" wie dies von den Versicherungen formuliert wird soll auch den Eindruck erwecken, als ob diese sich in der Komplementärmedizin auskennen würden und nur die tatsächlich wirksamen Methoden für den Versicherten ausgesucht hätten. Weit gefehlt! Viele Versicherungen kennen häufig die von ihnen aufgelisteten Methoden gar nicht (Machen Sie die Probe auf's Exempel und erkundigen Sie sich bei der KK über ausgefallenen Verfahren die "anerkannt" sein sollen). Sogar die "Leistungsspezialisten" die über die Methoden entscheiden, sind häufig weder ärztlich, und wenn, nicht fundiert auf dem Gebiet der Komplementärmedizin ausgebildet.

    Zudem müssen Zusatzversicherungen für die Versicherung rentieren, und entsprechend werden strategische Ueberlegungen mit hineinfliessen (Viele billige, fragwürdige und unbekannte Verfahren, um die Listen länger wirken zu lassen).

    Aus ärztlicher Sicht sind wir auf jeden Fall häufig erstaunt über die vielen unwirksamen und sogar unseriösen Heilverfahren die offenbar "Anerkennung" erlangt haben.

    Ebenso erstaunlich auf die Listen der "anerkannten" Verfahren finden wir keine einzige diagnostische Methode, sondern nur Therapien. Offenbar ist für die Komplementärmedizin keine "Diagnose" notwendig...

Der Arzt ist verpflichtet, Sie über die Kosten zu orientieren und Ihnen mitzuteilen, dass die Leistungen unter Umständen teilweise oder gänzlich abgelehnt werden.

  • Kommentar
    Alle Patienten erhalten von Anbeginn sämtliche notwendigen Informationen und Erklärungen in schriftlicher Form. Die Informationen sind auch auf dieser Homepage abrufbar.

Die Colon-Hydrotherapie werde nicht übernommen, weil der Arzt nicht "diplomiert" oder "anerkannt" sei.

  • Kommentar
    Der Arzt ist bereits "diplomiert". Es bedarf keiner weiteren Zertifizierung. Die Diplomierung trifft nur für Heilpraktiker und Therapeuten zu, die keine Aerzte sind. Leider sind viele Krankenversicherungen zu unflexibel, um hier den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.

Die Colon-Hydrotherapie (gilt auch für viele andere komplementärmedizinische Verfahren) würde dann übernommen werden, wenn der Arzt diese mit Taxpunkten über die "Schulmedizin" abrechnen würde.

  • Kommentar
    Solche Verfahren besitzen keine Positionen im schulmedizinischen Leistungskatalog. Aus diesem Grunde ist es gar nicht möglich, auf diese Weise abzurechnen. Entsprechend dürften die Kassen uns dazu auch gar nicht auffordern.

Die diagnostische Laboranalysen werden aus der Zusatzversicherung nicht übernommen, da sie keine naturheilkundliche Therapie darstellt.

  • Kommentar
    Vor jede sinnvolle und zweckmässige Therapie steht eine solide, seriöse Vorabklärung. Was nützt die beste Therapie, wenn sie nicht angebracht ist...

 

Patient leidet an einer schweren chronischen Krankheit, welche möglicherweise durch schlechte Zähne ausgelöst und negativ beeinflusst wird. Hier bestehen kaum Chancen, dass eine Zahnsanierung von der Krankenversicherung übernommen werde.

Beispiel einer Antwort der Versicherung:

Wir haben lhre Angaben geprüft und nehmen gerne Stellung dazu. Für Zahnbehandlungen besteht in der Grundversicherung Versicherungsschutz für krankheits- und unfallbedingte Leistungen. Gemäss den vertraglichen Bestimmungen müssen Zahnärzte die Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn oder vor einer Weiterbehandlung mit einem Formular der schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) über den Befund und die vorgesehene Behandlung orientieren. Ausserdem muss vor der Behandlung eine Kostengutsprache verlangt werden.

Bei der geplanten Behandlung handelt es sich nicht um eine Leistungspflicht der Grundversicherung. Das diagnostizierte Leiden, Multiple Sklerose, dringender Verdacht auf bakterielle und toxisch streuende endodontisch behandelten Zähne und Allergie auf dentale Werkstoffe sind nicht in der abschliessenden Liste der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgeführt. Vergütungen an Mehrleistungen sind in der Grundversicherung nicht zugelassen.

Deshalb müssen wir die Kostenübemahme vollumfänglich ablehnen. Leider besteht auch keine Zusatzversicherung nach VVG, die für solche Behandlungen Leistungen vorsieht.

  • Kommentar
    Aus dem Schreiben ist zu erkennen, dass die Anfrage nur von einer administrativen Mitarbeiterin behandelt wurde, ohne medizinische Grundkenntnisse. Man vergleicht die Angaben mit einer Liste, finden keine übereinstimmung - wen wunderts - und lehnt ab. Bedauerlicherweise ändert sich am Ausgang nichts, wenn dies durch einen Vertrauensarzt beurteilt wird.

Patient erhält Rechnung vom Labor und glaubt, dort die Resultate seiner Analysen vorzufinden.

  • Kommentar
    Die Zahlen auf der Rechnung sind nicht die Testergebnisse, sondern die Analysenpositionen mit den Taxpunktwerten.

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